Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG („Digital Services Act“ – „DSA“) findest du auf dieser Seite die gemäß Artikel 11, Artikel 12, Artikel 13, Artikel 21 und Artikel 24 erforderlichen Angaben von Roblox.
Gesetzlicher Vertreter
Gemäß Artikel 13 der DSA hat Roblox DP-Dock Netherlands BV in den Niederlanden zum gesetzlichen Vertreter ernannt. Behörden der Europäischen Union („EU“), einschließlich der Kommission und des Rates für digitale Dienste können unseren gesetzlichen Vertreter hier, per Telefon (+31-20-2382415) oder per Post kontaktieren:
DP-Dock Netherlands BV
Attn: Roblox Corporation
WTC Flughafen Schiphol, Schiphol Boulevard 359, 1118 BJ, Amsterdam-Schiphol Niederlande
Eine zentrale Anlaufstelle für Behörden in der EU
Gemäß Artikel 11 der DSA können die Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und der Europäische Rat für digitale Dienste, die über den DSA kommunizieren möchten, hier Roblox kontaktieren. Die Kommunikation kann in Niederländisch und Englisch erfolgen.
Eine zentrale Anlaufstelle für Nutzer
Gemäß Artikel 12 der DSA können Benutzer bei Fragen im Zusammenhang mit der DSA hier oder hier unser Team kontaktieren.
Streitbeilegung
Um Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer von uns getroffenen Entscheidung über die Moderation von Inhalten beizulegen, können Nutzer aus der EU bis zu sechs Monate nach unserer ursprünglichen Entscheidung gegen eine Moderationsentscheidung Einspruch erheben. Bei weiteren Streitfällen im Zusammenhang mit der Moderation von Inhalten können Nutzer aus der EU gemäß Artikel 21 der DSA auch eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wählen. Die EU-Kommission hat zu diesem Zweck eine Liste der akkreditierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen erstellt. Diese finden Sie hier.
Durchschnittliche Anzahl der monatlich aktiven Nutzer des Dienstes von Roblox in der EU
Gemäß Artikel 24 Absatz 2 der DSA sind die Anbieter von Online-Plattformen verpflichtet, ab dem 17. Februar 2023 alle sechs Monate Informationen über die durchschnittliche Zahl der monatlich aktiven Nutzer des Dienstes in der EU zu veröffentlichen. Diese Zahl dient unter anderem dazu, festzustellen, ob solche Anbieter als sehr große Online-Plattform („Very Large Online Platform“, kurz „VLOP“) oder sehr große Online-Suchmaschine („Very Large Online Search Engine“, kurz „VLOSE“) gelten, d. h. mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer des Dienstes in der EU haben.
Die geschätzte durchschnittliche Anzahl der monatlich aktiven Nutzer von Roblox in der EU auf der Grundlage des Sechsmonatszeitraums, der am 13. August 2024 endet, beträgt 30,3 Millionen.
Diese Informationen werden ausschließlich zu Zwecken der Einhaltung von Artikel 24(2) des DSA zur Verfügung gestellt. Die Methoden zur Berechnung der monatlich aktiven Nutzer des Dienstes gemäß Artikel 24(2) des DSA entsprechen nicht den Methoden des Unternehmens zur Berechnung der täglich aktiven Nutzer und der geografischen Aufschlüsselung dieser Nutzer. Roblox veröffentlicht ansonsten keine EU-Nutzerkennzahlen. Die Messung der Nutzung unserer Plattform ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Die genannten Kennzahlen beruhen auf einer unserer Auffassung nach angemessenen Schätzung unserer Nutzerbasis für den jeweiligen Messzeitraum. Unsere Schätzungen können sich ändern, wenn sich unsere Methoden und unsere Plattform weiterentwickeln, beispielsweise durch den Einsatz neuer Datensätze oder Technologien oder wenn unsere Plattform mit neuen Funktionen und Verbesserungen ausgestattet wird. Daher sind die Kennzahlen des aktuellen Zeitraums möglicherweise nicht mit denen früherer Zeiträume vergleichbar.